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Erprobungsstufe

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden an der Ludwig-Uhland-Realschule gemeinsam die sogenannte „Erprobungsstufe“. Diese Stufe dient dazu, den Schülerinnen und Schülern eine Zeit der Erprobung, Förderung und Beobachtung zu bieten, um in enger Zusammenarbeit mit den Eltern eine fundierte Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform zu treffen. In dieser Phase wird das Fundament für den weiteren schulischen Werdegang gelegt, wobei insbesondere die individuelle Entwicklung und die Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers im Fokus stehen.

Die Klassen 5 und 6 bilden dabei eine pädagogische Einheit, was bedeutet, dass der Übergang von der 5. in die 6. Klasse ohne eine formelle Versetzungsentscheidung erfolgt – selbst bei schwächeren Leistungen. In diesem Rahmen gibt es jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung oder eines freiwilligen Schulformwechsels, zum Beispiel hin zur Hauptschule, wenn dies von den Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragt wird und die entsprechende Schule über freie Kapazitäten verfügt.

Für den Übergang von der 6. in die 7. Klasse ist eine Versetzung jedoch zwingend erforderlich. Hierbei erfolgt die Entscheidung auf Basis der Zeugnisnoten. Falls die Leistungen nicht ausreichen, um die Versetzung zu gewährleisten, trifft die Klassenkonferenz eine Entscheidung darüber, ob eine Wiederholung in der 6. Klasse an unserer Schule oder ein Wechsel zu einer anderen Schulform die sinnvollere Option für den Schüler darstellt. Die Klassenkonferenz berücksichtigt dabei nicht nur die schulischen Leistungen, sondern auch die persönliche und soziale Entwicklung des Schülers.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe drei Jahre beträgt – unabhängig davon, ob eine Wiederholung aufgrund schlechter Leistungen oder freiwillig erfolgt. Sollte ein Schüler jedoch außergewöhnlich gute Leistungen erbringen, so empfiehlt die Klassenkonferenz den Eltern, einen Wechsel zum Gymnasium in Erwägung zu ziehen, um das Potenzial des Schülers weiter zu fördern.

Durch diese differenzierten Entscheidungen und die enge Zusammenarbeit mit den Eltern soll sichergestellt werden, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert wird und die für ihn passende schulische Entwicklung durchlaufen kann.