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Beurlaubungsantrag

Ein Beurlaubungsantrag muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Beurlaubungstermin im Sekretariat eingereicht werden. Von dort wird der Antrag über die Klassenleitung an die Schulleitung weitergeleitet, wo er geprüft und gegebenenfalls genehmigt wird. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen grundsätzlich nicht für Tage erteilt werden, die unmittelbar vor oder nach Ferien oder verlängerten Wochenenden liegen.

Die Lerninhalte und Hausaufgaben der genehmigten Fehltage müssen von den Schülerinnen und Schülern eigenständig nachgearbeitet werden, um den Anschluss an den Unterricht nicht zu verlieren. Es ist wichtig, dass dies eigenverantwortlich erfolgt, da es keine Möglichkeit gibt, die verpassten Stunden nachzuholen.

Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen gewährt werden und muss von den Eltern beantragt werden. Der schriftliche Antrag sollte möglichst frühzeitig eingereicht werden. Die Beurlaubung erfolgt wie folgt:

  • a) Bis zu zwei Tage innerhalb eines Vierteljahres können von der Klassenleitung direkt genehmigt werden.

  • b) Für Beurlaubungen, die länger als zwei Tage dauern oder an besonderen Tagen (z. B. vor oder nach Ferien) liegen, muss der Antrag rechtzeitig über die Klassenleitung an die Schulleitung weitergeleitet werden. Beurlaubungen für Tage, die unmittelbar an Ferien anschließen oder davor liegen, sind grundsätzlich nicht zulässig.

Das Kollegium bittet darum, dass Arzttermine, wenn möglich, in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden, um unnötige Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Beurlaubungen am Vormittag führen in der Regel zu verpasstem Unterricht, dessen Inhalte von den betroffenen Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich nachgearbeitet werden müssen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit der Unterrichtsbetrieb reibungslos weiterlaufen kann.