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Jugendamt

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation der qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und – Hilfe sowie den Schutz des Kindeswohls,  Eingliederungshilfe, Vormundschaften/ Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss, zudem  Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren, dem  Eltern- und Betreuungsgeld bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.

An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Unterscheidung zwischen Leistungen und anderen Aufgaben

Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Das Jugendamt ist Träger der „öffentlichen Jugendhilfe“ , fördert  in diesem Sinne Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen den Leistungen und den anderen Aufgaben des Jugendamtes. Die Leistungen des Jugendamtes können als Angebote verstanden werden, deren Inanspruchnahme entweder durch die Eltern oder durch die Kinder freiwillig ist und Unterstützung bieten.
Zum Beispiel

  • alle Formen der Beratung und Unterstützungen zum Beispiel in Fragen der Erziehung (Hilfen zur Erziehung)

  • Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen

  • Förderung der Jugendarbeit

  • Angebote zur Förderung von Kindern in Kita´s oder der Tagespflege

Als andere Aufgaben gelten hingegen die Aufgaben des Jugendamtes, die zum Beispiel

  • dem Schutz unserer Kinder dienen.

  • zur Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren verpflichtet.

  • oder in Fragen zu Annahme eines Kindes berät.

(Quelle: https://bit.ly/3FGyW0Z)