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Überschrift

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Hier wird beraten, welche Bemerkungen zu besonderen Leistungen und zu einem besonderen
persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in die Zeugnisse aufgenommen werden. 

Stehen Überlegungen zu Ordnungsmaßnahmen auf der Tagungsordnung, werden Eltern- und Schülervertreter nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.


Die Klassenkonferenz

  • Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten.

  • Weiteres pädagogisches und sozialpädagogisches Personal.

Mit beratender Stimme:

  •  Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft. Nur möglich, wenn es nicht um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht

  • Ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher sowie deren Stell- vertretungen. Nur möglich, wenn es nicht um die Leis- tungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht.