Wissen, was Recht ist!
Schülerinnen und Schüler werden in ausgewählten Rechtsgebieten, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereichen berühren, elementare Kenntnisse der Rechtsordnung vermitteln.
Dabei sollen sie lernen, dass durch das Recht Staat und Gesellschaft gestaltet werden und der soziale Frieden gesichert wird. So soll der Rechtfremdheit entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Wert einer rechtsfriedenstiftenden Schlichtung nahe zu bringen und auf die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktregelung hinzuweisen.
Außerdem sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit befassen. Dabei soll verdeutlicht werden, dass der Rechtsstaat auch als Wertsystem zu verstehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Ursachen für Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit erkennen, dass der Rechtsstaat die Aufgabe hat, aktiven Schutz für alle Mitbürger und Mitbürgerinnen zu gewährleisten und rechtsextremen Verhaltensweisen entschlossen entgegenzutreten.
Im Rahmen des Rechtskundeunterrichts wird eine Gerichtsverhandlung besucht, um auch die Konsequenzen zu erfahren, wenn man sich nicht an die Rechtsordnung hält.