Die Teilkonferenz übernimmt an unserer Schule die Aufgaben eines Disziplinarausschusses und wird gemäß §53, Absatz 7 des Schulgesetzes NRW von der Lehrerkonferenz eingerichtet. Sie beschäftigt sich mit disziplinarischen Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern und berät über die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen, die bei grobem oder wiederholtem Fehlverhalten ergriffen werden müssen.
Ziel der Teilkonferenz ist es, Lösungen für schwerwiegende Verhaltensprobleme zu finden, die über die üblichen Maßnahmen hinausgehen. Vor einer Entscheidung haben die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern die Möglichkeit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Zu den Ordnungsmaßnahmen, die nur von der Teilkonferenz beschlossen werden können, gehören schwerwiegende Maßnahmen wie die Androhung oder der Ausschluss von der Schule. Weniger gravierende Sanktionen, wie ein schriftlicher Verweis oder ein vorübergehender Ausschluss vom Unterricht, werden in der Regel vom Schulleiter beschlossen.
Die Mitglieder der Teilkonferenz setzen sich zusammen aus einem Mitglied der Schulleitung (meist der stellvertretende Schulleiter), der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. Jahrgangsstufenleiter sowie drei weiteren Lehrkräften oder Mitarbeitern, die für ein Schuljahr gewählt werden. Zudem gehört ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Schulpflegschaft und des Schülerrates dazu, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern dem nicht widersprechen.
Alle relevanten Personen, die am Verfahren beteiligt sind, werden zur Teilkonferenz eingeladen, wobei die Einladung durch den Vorsitzenden der Konferenz erfolgt.