Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese Versicherung wird von der Unfallkasse NRW in Münster getragen und sorgt dafür, dass im Falle eines Unfalls eine umfassende Absicherung gewährleistet ist.
Sollte es zu einem Unfall kommen, muss dieser umgehend im Sekretariat der Schule gemeldet werden. Die Meldung ist notwendig, um eine schnelle Bearbeitung des Vorfalls zu gewährleisten und den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig, dass Unfälle direkt und möglichst detailliert dokumentiert werden, damit alle weiteren Schritte in die Wege geleitet werden können.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht nur während des Unterrichts, sondern auch bei schulischen Ausflügen, Klassenfahrten und anderen schulischen Aktivitäten. So wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler in jeder Situation gut abgesichert sind.